![]() |
||||
Anmeldung / Informationen Interessenten und allfällige Begleitpersonen haben die Möglichkeit, sich anlässlich eines Rundganges mit den Lokalitäten vertraut zu machen, Fragen zu klären und auf Grund dieser Besichtigung und der ausgehändigten Unterlagen den Schritt für einen Eintritt zu überlegen. Am Aufnahmegespräch nehmen die Leitung Betreuung, der Bewerber und ein Vertreter
der zuweisenden Stelle teil. Der Bewerber hat sich über die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse und das Bestehen einer Haftpflichtversicherung auszuweisen und eine unterzeichnete Kostengutsprache des zuständigen Kostenträgers beizubringen. IV-Bezüger haben zudem eine Kopie der IV-Verfügung vorzulegen. Der Hausarzt ist vom Arztgeheimnis gegenüber dem Wohnheim zu entbinden. Drogenabhängige Bewerber müssen sich überdies in einem ambulanten suchtspezifischen Programm befinden. Die Einkommensverwaltung und eine Kontrolle über die persönlichen Finanzen durch die Bezugsperson ist obligatorisch. Sie erfolgt über die einweisende Behörde oder über den Kostenträger. Die Bewohner erhalten ihr Taschengeld nach den Weisungen der einweisenden Behörde oder des Kostenträgers. Als disziplinarische Massnahme kann es gekürzt werden.
|
||||