Interessenten und allfällige Begleitpersonen haben die Möglichkeit, sich anlässlich eines Rundganges mit den Lokalitäten vertraut zu machen, Fragen zu klären und auf Grund dieser Besichtigung und der ausgehändigten Unterlagen den Schritt für einen Eintritt zu überlegen.
Am Aufnahmegespräch
nehmen die Leitung Betreuung, der Bewerber
und ein Vertreter der zuweisenden Stelle teil.
Ziele: Eignung
und Motivation des Bewerbers werden abgeklärt.
Der Bewerber sowie der Vertreter der zuweisenden Stelle werden über
die Rahmenbedingungen des Wohnheims Bethlehem informiert. Der Bewerber lernt
sein zukünftiges Lebensumfeld kennen. Eine provisorische Zielvereinbarung
kann getroffen werden (Auftragsklärung). Der definitive Aufnahmeentscheid
erfolgt durch die Heimleitung.
Der Bewerber hat sich über die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse und das Bestehen einer Haftpflichtversicherung auszuweisen und eine unterzeichnete Kostengutsprache des zuständigen Kostenträgers beizubringen. IV-Bezüger haben zudem eine Kopie der IV-Verfügung vorzulegen. Der Hausarzt ist vom Arztgeheimnis gegenüber dem Wohnheim zu entbinden. Drogenabhängige Bewerber müssen sich überdies in einem ambulanten suchtspezifischen Programm befinden.
Die Einkommensverwaltung und eine Kontrolle über die persönlichen Finanzen durch die Bezugsperson ist obligatorisch. Sie erfolgt über die einweisende Behörde oder über den Kostenträger. Die Bewohner erhalten ihr Taschengeld nach den Weisungen der einweisenden Behörde oder des Kostenträgers. Als disziplinarische Massnahme kann es gekürzt werden.
![]() |
||
|---|---|---|