Vorstand

In allen wichtigen Angelegenheiten, die nicht durch die Statuten der Generalversammlung zugewiesen sind, beschliesst der aus mindestens 7 Mitgliedern bestehende Vorstand. Er vertritt den Verein nach aussen. Traditionsgemäss gehören ihm Delegierte benachbarter politischer Gemeinden und Kirchgemeinden an.

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letzte Aktualisierung:
26.12.2011
     
 
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