Vorstand
In allen wichtigen Angelegenheiten, die nicht durch die Statuten der Generalversammlung zugewiesen sind, beschliesst der aus mindestens 7 Mitgliedern bestehende Vorstand. Er vertritt den Verein nach aussen. Traditionsgemäss gehören ihm Delegierte benachbarter politischer Gemeinden und Kirchgemeinden an.
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