Taxen / Kostengutsprache Wohnheim

WHB berechnet für Bewohnerinnen und Bewohner eine Monats- bzw. Tagespauschale (Details und Reduktionen siehe Taxen Bewohner), die sämtliche Leistungen umfasst. Der Aufenthalt im WHB übersteigt in der Regel die finanziellen Möglichkeiten der Bewerber. Damit ein Eintritt erfolgen kann, muss für Bewohnerinnen und Bewohner spätestens bis zum Eintrittstag eine gültige Kostengutsprache durch den Kostenträger vorliegen. Die Taxen werden durch das Amt für Gesellschaft und Soziales festgelegt. Allfällig benötigte Ergänzungsleistungen müssen separat beantragt werden.

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