
Eintritt und Platzierung.
Sollten Sie einen geeigneten Wohn- und/oder Tagesstrukturplatz für eine Klient*in oder sich selber suchen, dürfen Sie sich telefonisch oder per Mail an das WHB wenden.
Für die Vorabklärung ist es wichtig, einige Informationen zu Personalien, aktueller Situation und Dringlichkeit der Aufnahme zu haben. Nach erfolgter Vorabklärung vereinbaren wir einen Termin im WHB: Für ein Informationsgespräch und eine Besichtigung.
Für die Vorabklärungen wenden Sie sich bitte an Fabian Maurer, Institutionsleitung.
Bei der Vorabklärung ist Folgendes zu beachten:
Im Kanton Solothurn haben gemäss § 141 des Sozialgesetzes alle Menschen, welche einen Leistungsanspruch nach der Invalidengesetzgebung (IV-Rente) haben, Zugang zu Angeboten im Bereich Werkstätten, Tagesstätten und Wohnheime. Wohnt eine Person mit einer IV-Rente stationär in einem Wohnheim, ist gleichzeitig auch die Beschäftigung (Tagesstätte) sichergestellt.
Voraussetzung ist in jedem Fall der Bezug einer IV-Rente. Liegt noch keine Verfügung der IV vor, ist die Sozialhilfe für die Finanzierung zuständig. Menschen im AHV-Alter müssen zudem mindestens ein Jahr vor Erreichen des Rentenalters (Voraussetzung ist wie erwähnt der Bezug einer IV-Rente) in der Wohninstitution angemeldet werden.
Im Informationsgespräch werden individuelle Ressourcen, Lernfelder, Herausforderungen im Alltag sowie Zielsetzungen evaluiert. Das Informationsgespräch dient dazu, die Klientel besser kennenzulernen und zu überprüfen, ob das Wohnangebot das richtige Angebot darstellt. Die Klient*innen dürfen für das Informationsgespräch beliebige Personen mitnehmen. Wir begrüssen die Begleitung der einweisenden Stellen.
Für die definitive Anmeldung schicken Sie uns das Anmeldeformular ausgefüllt zu:
Download Anmeldeformular [Word-Datei]
Die Schnuppertage werden nach dem Informationsgespräch vereinbart und dienen dazu, dass Klient*innen die Möglichkeit haben, das Angebot kennenzulernen. Auch dienen sie dem WHB als Grundlage für den Aufnahmeentscheid.
Das Schnuppern ist in der Regel über drei Tage und zwei Nächte vorgesehen und ist kostenlos. Individuelle Vereinbarungen sind möglich. Am Ende der Schnuppertage findet ein Austrittsgespräch statt.
Nach positivem Entscheid und Klärung der Finanzierung wird die Kostengutsprache eingeholt und der Eintrittstermin festgelegt. Der Eintritt erfolgt am festgelegten Tag. Sollten zum Zeitpunkt alle Wohnplätze besetzt sein, kommen die Klient*innen auf eine Warteliste.
Download [PDF]
Taxen
Kostengutsprache
Für Anfragen zu verfügbaren Ferien-, Entlastungs- und Notfallplätzen wenden Sie sich bitte an Fabian Maurer, Institutionsleitung.
Oder ausserhalb der Bürozeiten telefonisch an das Betreuungsteam: Tel. 062 205 70 20.
Notfallplatz:
Durch die ungeplanten Veränderungen beim privaten Betreuungssetting entstehen oft Notfallsituationen, diese kann das WHB unmittelbar auffangen. Ausgeschlossen sind akut fremd- oder selbstgefährdete Personen.
Eine Notfallplatzierung ist auf 30 Tage beschränkt.
Ferien- und Entlastungsplatz:
Grundsätzlich sind Eintritt, Austritt und Aufnahmeziele bei Ferien- und Entlastungsplätzen planbar.
Die Aufenthaltsdauer ist auf sechs Wochen befristet.
Für weitergehende Informationen konsultieren Sie folgendes Dokument:
Richtlinien Ferien-, Entlastungs- und Notfallplätze [PDF]
Fabian Maurer
Institutionsleitung
062 205 70 20
(fabian.maurer**w-h-b.ch)